Pressespiegel

Rechtliches



Die Veröffentlichung der obenstehenden Artikel erfolgt auf der Grundlage des Urheberrechtsgesetzes, hier vor allem §49UrhG, das den Abdruck von Zeitungsartikeln grundsätzlich ermöglicht und erlaubt. Zudem bin ich der Ansicht, daß Zeitungsartikel zum Thema Brohltalbahn für das Brohltal von historischer Bedeutung sind, da die Brohltalbahn, sowie ihre Entwicklung heute und in der Vergangenheit, ein wesentliches Element der regionalen Geschichte darstellt. Es wird jedoch kein Artikel in den Pressespiegel aufgenommen, der den expliziten Hinweis auf ein Verbot des Abdrucks enthält!



Da die rechtlichen Gegebenheiten bezüglich der „elektronischen Pressespiegel“ bisher nicht eindeutig geklärt sind, weise ich hiermit darauf hin, daß ein Verlag, aus dessen Publikation ich einen Artikel in diesen „elektronischen Pressespiegel“ übernommen habe, unter Angabe der rechtlichen Grundlage mit einem formlosen Schreiben oder per E-Mail das Entfernen des betreffenden Artikels aus diesem Pressespiegel verlangen kann. In diesem Fall werde ich lediglich folgende Angaben in den Pressespiegel aufnehmen: Titel der Publikation, Titel des Artikels, Erscheinungsdatum, kurze Information über den thematischen Inhalt des Artikels, Hinweis auf die Untersagung der Veröffentlichung/des Abdrucks.





Zurück zur Pressespiegel-Übersicht





Inhalt

www.Brohltalbahn-Fotos.de